AGB / Flatrate
AGB / Flatrate
Teil A: Bedingungen für die Kundenkarte (Waschkarte)
1. Eigentumsvorbehalt Die Planet Carwash Kundenkarte (nachfolgend „Waschkarte“) bleibt Eigentum der MGM Planet CarWash GmbH (nachfolgend „Anbieter“) oder deren Rechtsnachfolger.
2. Haftung, Übertragbarkeit und Sperrung Die Waschkarte ist nicht übertragbar. Für Schäden, die aus Verlust, Missbrauch oder einer unsachgemäßen Aufbewahrung der Waschkarte entstehen, haftet der Karteninhaber, sofern ihn hieran ein Verschulden trifft. Der Anbieter behält sich vor, die Karte bei begründetem Verdacht auf Missbrauch vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.
3. Guthaben und Auszahlung Eine Verzinsung des Guthabens findet nicht statt. Eine Barauszahlung von Bonus- oder Aktionsguthaben ist ausgeschlossen.
4. Kostenlose Geburtstagswäsche Die kostenlose Geburtstagswäsche kann ausschließlich am hinterlegten Geburtstag sowie jeweils einen Kalendertag davor oder danach während der regulären Öffnungszeiten eingelöst werden. Eine Barauszahlung oder nachträgliche Anrechnung ist ausgeschlossen. Voraussetzung für die Einlösung ist, dass über die Waschkarte innerhalb der letzten 365 Tage mindestens zwei reguläre Wäschen bezahlt wurden und die Karte zum Zeitpunkt der Einlösung ein Guthaben in Höhe des regulären Preises des gewählten Waschprogramms aufweist (dieses Guthaben wird bei der Geburtstagswäsche nicht abgebucht).
5. Inaktivität und Gültigkeit Wird die Waschkarte über einen Zeitraum von 36 Monaten (zum Jahresende) nicht genutzt, kann die Karte deaktiviert werden. Gesetzliche Verjährungsfristen für eingezahlte Guthaben bleiben unberührt; ein etwaiges Bonusguthaben verfällt mit der Deaktivierung.
6. Geltung der Geschäftsbedingungen Mit Erhalt und Nutzung der Waschkarte erkennt der Karteninhaber diese Kartenbedingungen sowie die vor Ort ausgehängten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Benutzungsordnung der Waschanlage) an.
7. Änderungen der Bedingungen und Preise Der Anbieter ist berechtigt, die Preise für Einzelwäschen jederzeit anzupassen. Änderungen dieser Kartenbedingungen werden dem Karteninhaber rechtzeitig mitgeteilt.
Teil B: Besondere Bedingungen für die Wasch-Flatrate
1. Umfang, Laufzeit und Kündigung Die Flatrate gilt für die jeweils vereinbarte Laufzeit. Preisänderungen für Einzelleistungen oder Neuabschlüsse während der laufenden Vertragszeit führen weder zu Nachforderungen noch zu Erstattungsansprüchen für bestehende Flatrates.
Monatsflatrate: Verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern sie nicht mit einer Frist von einer Woche zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
Jahresflatrate: Verlängert sich nach Ablauf des ersten Jahres auf unbestimmte Zeit und kann danach jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Ein Anspruch auf Fortführung der Flatrate zu unveränderten Konditionen nach einer Kündigung durch den Anbieter besteht nicht.
2. Nutzung, Leistungsumfang und Öffnungszeiten Die Flatrate kann nur während der ausgewiesenen Öffnungszeiten genutzt werden. Bei witterungsbedingten Schließungen (z. B. Frost), notwendigen Wartungsarbeiten, technischen Störungen, behördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt kann der Betrieb vorübergehend eingeschränkt oder eingestellt werden. Kurzzeitige, betriebsbedingte Ausfälle begründen keinen Anspruch auf Entschädigung oder anteilige Rückerstattung des Flatrate-Preises. Gesetzliche Minderungsrechte bei längerfristigen, vom Anbieter zu vertretenden Ausfällen bleiben unberührt.
3. Fahrzeugbindung (Kennzeichen) Die Flatrate ist fahrzeuggebunden und gilt ausschließlich für das bei Vertragsschluss hinterlegte amtliche Kfz-Kennzeichen.
4. Rückerstattung und Fahrzeugwechsel (Umschreibung) Eine vorzeitige ordentliche Kündigung oder Rückerstattung des Preises während der laufenden Festlaufzeit ist ausgeschlossen. Eine Übertragung der Flatrate auf Dritte ist nicht gestattet. Wird das registrierte Fahrzeug nachweislich verkauft oder verschrottet und durch ein neues Fahrzeug desselben Halters ersetzt, kann aus Kulanz eine Umschreibung auf das neue Fahrzeug beantragt werden. Hierfür sind entsprechende Nachweise (Kaufvertrag/Verwertungsnachweis sowie neuer Fahrzeugschein) vorzulegen. Ein Rechtsanspruch auf Umschreibung besteht nicht.
5. Ausschluss gewerblicher Nutzung, Manipulation und außerordentliche Kündigung Die Flatrate gilt ausschließlich für privat oder regulär geschäftlich genutzte Einzelfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Taxis, Mietwagen, Carsharing-Fahrzeuge, Fahrzeuge der gewerblichen Personenbeförderung sowie Fahrzeuge mit Wechsel- oder Kurzzeitkennzeichen. Jegliche Manipulation am Fahrzeug, am hinterlegten Kfz-Kennzeichen oder die unberechtigte Nutzung für ein anderes Fahrzeug (insbesondere unter Verstoß gegen den Gewerbeausschluss) führt zur sofortigen und entschädigungslosen Sperrung der Flatrate (außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund). Zudem werden die unberechtigt in Anspruch genommenen Wäschen zu den regulären Einzelpreisen nachberechnet. Bei sonstigen Verstößen gegen die Benutzungsordnung oder Missachtung von Personalweisungen behält sich der Anbieter eine vorzeitige Kündigung gegen zeitanteilige Erstattung des Restwertes vor.
6. Angemessene Nutzung (Fair-Use-Regelung) Die Flatrate ist auf eine übliche Nutzung ausgelegt. Als Obergrenze für eine angemessene Nutzung (Fair Use) gelten maximal 3 Wäschen pro Kalenderwoche. Wird diese Grenze überschritten, ist der Anbieter berechtigt, weitere Wäschen in der laufenden Woche zu verweigern und den Vertrag zum Ende der regulären Laufzeit ordentlich zu kündigen bzw. nicht zu verlängern.